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Baulasten, Baulastenverzeichnis

Unterlagen

  • Baulastenerklärung des Eigentümers
  • Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)
  • Lageplan

Gebühren

Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso die Erteilung von Auszügen. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.