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Altlastenkataster: Auskunft

Unterlagen

  • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
  • Vollmacht des Grundstückseigentümers
  • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
  • wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
  • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
  • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses

Gebühren

Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt. 

Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei. 

  • Gebühr: Zwischen 5,00 und 500,00 EUR.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz