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Abfallentsorgung

Gebühren

Die Abfallgebühren werden jährlich festgesetzt und sind der Abfallgebührensatzung der Stadt Delmenhorst zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen

§ 14 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
§ 6 Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)

Hinweise

Die Stadt hält ein umfangreiches und bürgerfreundliches Entsorgungssystem im Hol- wie auch im Bringsystem vor. Geregelt ist die Organisation der Abfallentsorgung in der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Delmenhorst.

Abfallerzeuger aus privaten Haushalten und aus anderen Herkunftsbereichen, zum Beispiel freiberuflich Tätige, Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen, unterliegen grundsätzlich unterschiedlichen Bestimmungen.

Zuständige Stelle

Die Stadt Delmenhorst ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig für die Organisation der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung im Stadtgebiet.

Die Stadt verfügt jedoch über keine eigenen Einrichtungen zur Abfallsammlung und –entsorgung. Für das operative Geschäft bedient sie sich beauftragter Dritter. Den größten Anteil hat hier die ADG Abfallwirtschaft Delmenhorst GmbH, eine Tochtergesellschaft der Stadt Delmenhorst. Ihr obliegt die Abfallbehältergestellung, der Großteil der Abfallsammlungen sowie der Betrieb der Abfall-Annahmestellen.