Abfallberatung
Rechtsgrundlagen
§ 46 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Hinweise
Private Haushalte wie auch Abfallerzeuger aus anderen Herkunftsbereichen erhalten Informationen zur Abfallverwertung und -beseitigung sowie Auskünfte über geeignete Entsorgungsanlagen. Darüber hinaus werden regelmäßig zielgruppenspezifische Aktionen und Projekte zur Abfallvermeidung, -verminderung und -verwertung durchgeführt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Delmenhorst.
Informationen erteilt auch die von der Stadt Delmenhorst mit der Abfallentsorgung beauftragte ADG Abfallwirtschaft Delmenhorst GmbH.