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Abfallberatung

Rechtsgrundlagen

§ 46 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Hinweise

Private Haushalte wie auch Abfallerzeuger aus anderen Herkunftsbereichen erhalten Informationen zur Abfallverwertung und -beseitigung sowie Auskünfte über geeignete Entsorgungsanlagen. Darüber hinaus werden regelmäßig zielgruppenspezifische Aktionen und Projekte zur Abfallvermeidung, -verminderung und -verwertung durchgeführt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Delmenhorst.

Informationen erteilt auch die von der Stadt Delmenhorst mit der Abfallentsorgung beauftragte ADG Abfallwirtschaft Delmenhorst GmbH.