Gewerbeabfallentsorgung
Ansprechpartner
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Herr Thieleke | (04221) 99-2875 | AbfallwirtschaftDelmenhorstde |
Nicht verwertbare Abfälle aus dem gewerblichen Bereich sind der Stadt Delmenhorst in entsprechend vorgehaltenen Gewerbeabfallbehältern zu überlassen. Die verwertbaren Abfälle wie Altpapier oder organische Abfälle können, soweit es sich um haushaltsübliche Mengen handelt, über Altpapier- oder Bioabfallgefäße der Stadt angedient werden. Mengen über einer haushaltsüblichen Größe sind in Eigenregie privatwirtschaftlich über entsprechende Entsorgungsfirmen dem Wirtschaftskreislauf wieder zuzuführen.
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
Für kleinere oder Einzelunternehmen ist eine Freistellung von der Überlassungspflicht möglich, wenn nur sehr geringe Mengen haushaltsähnliche Abfälle erzeugt werden. Dann muss ein zugelassener und ausreichend bemessener Restabfallbehälter auf dem anschlusspflichtigen Grundstück zur Verfügung stehen. Die Freistellung muss schriftlich beantragt werden. Die hierfür anfallenden Verwaltungskosten belaufen sich derzeit auf 15 Euro pro Antrag.
Gewerbeabfallgefäße sind über den Grundstückseigentümer bei der zuständigen Organisationseinheit der Stadt anzufordern; die Gebühren werden seitens der Stadt dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt, die Gefäße werden über die ADG Abfallwirtschaft Delmenhorst ausgeliefert und in der Regel 14-täglich geleert. Allerdings stehen auch Großbehälter mit ein oder zweimal wöchentlicher Leerung zur Verfügung.
Ansprechpartner für die Bestellung der Gewerbeabfallbehälter ist der Fachdienst Steuern und Abgaben; Großbehälter können auch direkt über die ADG Abfallwirtschaft Delmenhorst GmbH angefordert werden.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Herr Thieleke | (04221) 99-2875 | AbfallwirtschaftDelmenhorstde |