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Bioabfallentsorgung

Unterlagen

Das Formular zur Anzeige der Befreiung von der Benutzung der Bioabfalltonne ist als Download hinterlegt, wäre auszudrucken, auszufüllen und beim zuständigen Fachdienst einzureichen.

Gebühren

Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an.

Bearbeitungsdauer

Der Anzeige muss seitens der Stadt Delmenhorst innerhalb von vier Wochen nach Eingang widersprochen werden, ansonsten wird das ggf. vorhandene Bioabfallgefäß von der mit der Entsorgung beauftragten ADG Abfallwirtschaft GmbH automatisch abgeholt, dem Grundstückseigentümer wird ein aktualisierter Gebührenbescheid zugestellt. 

Rechtsgrundlagen

Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Delmenhorst; Kompost-Verordnung des Landes Niedersachsen

Voraussetzungen

Zwingende Voraussetzung für die Befreiung von der Benutzung der Bioabfalltonne ist ein Grundstück, welches intensiv gärtnerisch genutzt wird. Pro Haushaltsmitglied ist hier eine Fläche von 20 m2 erforderlich, um den Kompost zur Düngung zu nutzen ohne das der Boden überdüngt wird. Soweit kein eigenes Grundstück dafür zur Verfügung steht, kann dies auch als Gemeinschaftskompostierung auf einem anderen Grundstück erfolgen.

Verfahrensablauf

Bioabfallgefäße sind vom Grundstückseigentümer über den Fachdienst Steuern und Abgaben zu bestellen, ausgeliefert werden sie über die mit der Abfallentsorgung beauftragte ADG Abfallwirtschaft Delmenhorst GmbH. Die Abfallentsorgungssatzung sieht aufgrund der Möglichkeit der Verwertung der kompostierbaren Abfällen im eigenen Garten eine Befreiung von der Benutzung der Bioabfalltonne vor. Diese ist schriftlich über ein vorbereitetes Formular anzuzeigen und gilt immer für das gesamte Grundstück, das heißt auch immer für alle Bewohner.

Zuständige Stelle

Für die An-, Um- oder Abbestellung von Abfallgefäßen ist der Fachdienst Steuern und Abgaben zuständig. Die Zuständigkeit für die Befreiung von der Benutzung der Bioabfalltonne aufgrund von Eigenkompostierung liegt beim Fachdienst Umwelt.