Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung
Ansprechpartner
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Dr. Ziemer | (04221) 99-2692 | bauordnungdelmenhorstde |
Grabungen nach Kulturdenkmalen, Bergungen von Kulturdenkmalen aus Gewässern und Erdarbeiten an einer Stelle, an der Kulturdenkmale im Boden zu vermuten sind, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.
Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.
Es fallen keine Gebühren an.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Erd- und Bauarbeiten, bei denen zu vermuten ist, dass Kulturdenkmäler entdeckt werden, bedürfen einer Genehmigung.
Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Kulturdenkmäler gefährden können, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist in der Regel genehmigungsfrei.
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, aktualisiert am 12.04.2011
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Frau Dr. Ziemer | (04221) 99-2692 | bauordnungdelmenhorstde |