Sprungmarken

Abfallablagerung melden

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Delmenhorst.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Stadt Delmenhorst, der Fachdienst Umwelt in Kooperation mit der ADG Abfallwirtschaft Delmenhorst GmbH.