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Fahrwegbestimmung von Gefahrguttransporten: Erteilung - Allgemeinverfügung

Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Gegebenenfalls ist ein Antrag auf Bestimmung des Fahrweges nach § 7 Abs. 3 GGVSE erforderlich, wenn auch Straßen befahren werden sollen, die nicht über die Allgemeinverfügung abgedeckt wird. Siehe hierzu Fahrwegbestimmung von Gefahrguttransporten: Erteilung - Einzelfahrwegsbestimmung.

Hinweise

Die Allgemeinverfügung gilt als Bescheid und muss vom Fahrzeugführer mitgeführt werden. Der Text und dazugehörige Karten können unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:

http://www.mw.niedersachsen.de