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Hauptschule

Unterlagen

Verpflichtend:

  • Anmeldeformular der aufnehmenden Hauptschule. Sie bekommen das Formular in der Schule vorher abholen oder man bekommt es direkt, wenn man zur Anmeldung kommt. In der Regel kann man das Formular auch von der Homepage der Schule oder des Schulträgers herunterladen.
  • Zeugnis vom 1. Halbjahr des 4. Schuljahrgangs zum Anmeldetermin und danach das Zeugnis des 2. Halbjahres des 4. Schuljahrgangs.
  • Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
  • ggf. Feststellungsbescheid über sonderpädagogischen Förderbedarf

nach Rücksprache mit der Schule:

  • ggf. Protokolle der Beratungsgespräche in der Grundschule (nicht verpflichtende Teilnahme an Gesprächen in GS, d.h. ggf. mitbringen)
  • ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte
  • ggf. Schwimmabzeichen
  • ggf. Geburtsurkunde des Kindes
  • ggf. Meldebescheinigung
  • ggf. Sorgerechtsbescheinigung

ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen

Gebühren

Für die Anmeldung selbst fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Keine Bearbeitungsdauer, die Anmeldung erfolgt direkt in der Schule.

Fristen

Anmeldezeitraum: frühestens 10 Wochen und spätestens 5 Wochen vor Beginn der Sommerferien

Die Schulträger können eine Staffelung des Anmeldeverfahrens für die Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs festlegen.

Hinweise

Der Übergang von einer anderen weiterführenden Schulform an die Hauptschule (z. B. Realschule an Hauptschule, Oberschule an Hauptschule usw.) ist nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

Die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers an die Hauptschule nach Umzug (z. B. nach Bundeslandwechsel oder nach Wechsel des Einzugsgebietes) ist nicht Teil der Leistungsbeschreibung.

Voraussetzungen

  • Die Schülerin/der Schüler muss den 4. Schuljahrgang erfolgreich beendet haben (Ausnahme: Das Kind hat den 4. Schuljahrgang schon wiederholt. Dann rückt es in Schuljahrgang 5 auf).
  • Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind in der Hauptschule angemeldet haben.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung an einer Hauptschule muss direkt bei der Hauptschule abgegeben werden, die das Kind besuchen soll. Die Schulen haben hierfür feste Anmeldetermine. In Ausnahmefällen (z. B. Corona-Pandemie) kann es sein, dass die Unterlagen auch mit der Post an die Schule geschickt werden können. Anmeldung im laufenden Schuljahr bei einem Schulformwechsel erfolgen in der Regel zum Halbjahr (pädagogische Gründe).

Je nach Schulträger kann die Anmeldung auch über das Formular des Schulträgers erfolgen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Hauptschule, bei der Sie ihr Kind anmelden möchten.