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Befreiung von Kita-Kosten beantragen

Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.

Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

Adresse

Oldenburger Straße 9
27753 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Montag: 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr