Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekinder
Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt.
Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden.
Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu:
- Klassenfahrten
- Urlaubs- und Ferienmaßnahmen
Adresse
Siemershaus
Am Stadtwall 10
27749 Delmenhorst
Am Stadtwall 10
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
nach Terminvereinbarung