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Unterstützung bei der Durchsetzung der dauerhaften Unterbringung eines Kindes bei den Pflegepersonen

Wollen die Eltern das Kind von der Pflegeperson wegnehmen, kann das Familiengericht von Amts wegen oder auf Antrag der Pflegeperson anordnen, dass das Kind bei der Pflegeperson verbleibt, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde oder unter bestimmten Voraussetzungen auf Dauer.

Auf diesem Weg können die Pflegepersonen unterstützt werden.

Adresse

Marktstraße 4
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

nach Terminvereinbarung