- Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung). Dies muss öffentlich beurkundet werden.
An wen muss ich mich wenden
Hinweis:
Wird diese Erklärung nicht abgegeben, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Sie kann eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister des Geburtsjugendamts über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen beantragen (sogenannte Negativbescheinigung).