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Rente/Rentenberatung/Rentenversicherung

Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren

Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.

Fristen

Von einer rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn einer Rente ab. Deshalb kann es zweckmäßig sein, den Antrag zunächst formlos - z. B. telefonisch oder per E-Mail - zu stellen, um so eine etwaige Frist einzuhalten und den frühstmöglichen Rentenbeginn zu erreichen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke und die zusätzlich erforderlichen Unterlagen müssen Sie aber in jedem Falle umgehend nachreichen.

Unterstützende Institutionen

Die Versichertenältesten (ehrenamtliche Mitarbeiter) sowie der Landkreis und die kreisfreien Städte stellen die notwendigen Antragsvordrucke zur Verfügung, bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare sowie dem Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.

Bei allen anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland können Anträge gestellt werden. Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an die Deutsche Rentenversicherung weiterzuleiten.

Weitere Informationen gibt es bei der Krankenkassen-Zentrale.

Hinweise

Eine Rentenzahlung erfolgt bisher ab dem 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze).  Seit 2012 wird die Altersgrenze in kleinen Schritten auf das 67. Lebensjahr angehoben. Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

An wen muss ich mich wenden

Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung. 

Eine Rentenzahlung erfolgt bisher ab dem 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze).  Seit 2012 wird die Altersgrenze in kleinen Schritten auf das 67. Lebensjahr angehoben. Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.