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Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe)

Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fristen

Die Hilfen setzen grundsätzlich taggenau mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.