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Hilfe zur Erziehung beantragen

Gebühren

Die Kosten trägt die zuständige Stelle.

Bei Hilfen zur Erziehung in teil- oder vollstationärer Form können Kostenbeiträge erhoben werden.

Hinweise

Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund oder Pflegepersonen des Kindes.