Wohnungsbau: Förderung von Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung
Ansprechpartner
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Meyer-Dereschewitz | (04221) 99-2711 | wohngelddelmenhorstde |
Als Träger eines Neubaus, Aus- oder Umbaus von Wohnungen, Wohngruppen oder Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen und hilfe- und pflegebedürftige Menschen können Sie staatliche Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erhalten. Bauvorhaben für „Betreutes Wohnen“ haben Vorrang. Gefördert werden auch Maßnahmen zur energetischen Modernisierung.
Zuständig ist grundsätzlich die Wohnungsbauförderungsstelle, in deren Gebiet sich das zu fördernde Objekt befindet.
Telefon | (04221) 99-2711 |
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Telefax | (04221) 99-2715 |
E-Mail-Adresse | wohnungsbaufoerderungdelmenhorstde |
Montag und Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
Wohnungsbauförderung: nach Terminvereinbarung
Von der NBank wird ein Bearbeitungsentgelt von 1% des bewilligten Gesamtbetrages erhoben.
Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Daneben bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den altersgerechten Umbau von Wohnraum zinsgünstige Darlehen als weitere Förderungsmöglichkeit an. Mit verschiedenen Bausteinen kann insbesondere älteren Menschen innerhalb der angestammten Wohnung und des gewohnten sozialen Umfeldes eine weitgehend barrierefreie, zumindest jedoch barrierereduzierte Nutzung ermöglicht werden.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.
Was kann gefördert werden:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Meyer-Dereschewitz | (04221) 99-2711 | wohngelddelmenhorstde |