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Darlehen oder Bedarfszuschuss für die Ausbildung

Unterlagen

  • Antragsformulare:
    • Der Antrag auf Leistungen für Auszubildende und Studierende nach § 27 SGB II kann formlos gestellt werden. Er ist grundsätzlich mit dem Hauptantrag ("Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)") gestellt. Damit das Jobcenter aber die Angaben der Antragstellenden erhalten kann, die es zur Prüfung des Leistungsanspruches und gegebenenfalls dessen Höhe benötigt, werden vom Jobcenter möglicherweise eigene Formulare zur Verfügung gestellt.
  • Gültiges Ausweisdokument:
    • Personalausweis oder
    • gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • Aufenthaltstitel
  • Nachweise über Einkommen, beispielsweise eine Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge (beispielsweise über Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Ausbildungsgeld, BAföG)
  • Nachweise über Ausbildung oder Studium (beispielsweise Ausbildungs oder Immatrikulationsbescheinigung)
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (beispielsweise Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge)
  • Nachweise über Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen (oder zum Beispiel Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge)
  • Nachweise bei früherem Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)

Gebühren

Sie haben keine Kosten zu tragen, wenn Sie ein Konto besitzen. Haben Sie kein Konto, bekommen Sie eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung für eine Barauszahlung (ZzV-Bar). Das ist ein Scheck. Dadurch entstehen Ihnen allerdings Kosten, die Ihnen direkt von der zustehenden Leistung abgezogen werden. Da die Höhe der Kosten für die Zahlungsanweisung variieren kann, informieren Sie sich hierzu bei Ihrem zuständigen Jobcenter. Den Scheck können Sie sich in bar auszahlen lassen. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich über die Filialen der Postbank. Die ZzV-Bar ist ein Zahlungsmittel der Postbank AG, dessen Verwendung zwischen Bundesagentur für Arbeit und Postbank gesondert vereinbart wurde.

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Fristen

Es gibt keine Frist. Die Leistungen werden jedoch erst ab dem ersten Tag des Monats gewährt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

Beachten Sie daher, dass Sie den Antrag so schnell wie möglich stellen, wenn Ihnen Ihre finanzielle Not bewusst wird oder sich ankündigt und nicht erst im Nachhinein.

  • Widerspruchsfrist:

Voraussetzungen

Wenn Sie sich zum Beginn oder während Ihrer Ausbildung in einer finanziellen Notsituation befinden, können Sie Leistungen für Auszubildende beantragen. Dabei gilt:

Allgemein

  • Sie haben als Auszubildender oder Auszubildende keinen Anspruch auf Sozialleistungen wie Bürgergeld und
  • Sie befinden sich in einer finanziellen Notsituation und
  • Sie können für Ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen.

In der Regel können von den genannten Leistungen profitieren:

    • Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen
    • Auszubildende, die die gesetzliche BAföG-Altersgrenze erreicht haben
    • Auszubildende in einer beruflichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, die mit Vollverpflegung untergebracht sind
      • in einem Internat oder
      • in einem Wohnheim.
  • Auszubildende mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Ausbildungsgeld beispielsweise während einer beruflichen Ausbildung, einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder einer Grundausbildung haben und die untergebracht sind
    • in einem Internat,
    • in einem Wohnheim oder
    • in einer besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderungen,

wenn die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung von der Agentur für Arbeit oder einem anderen Leistungsträger übernommen werden.

Darlehen allgemein

  • Ohne ein Darlehen würde der Start Ihrer Ausbildung oder dessen erfolgreicher Abschluss aus finanziellen Gründen gefährdet.

Härtefalldarlehen

  • Sie sind nicht in der Lage, durch einen Nebenjob zuzuverdienen, zum Beispiel weil
    • Sie alleinerziehend sind oder
    • Sie eine Behinderung haben oder
    • Sie einen Angehörigen pflegen oder
    • es Ihr Aufenthaltstitel in Deutschland nicht erlaubt.
  • Sie können als Härtefall eingestuft werden, wenn außergewöhnliche, schwerwiegende Umstände Ihre Ausbildung gefährden und/oder Sie in eine existenzbedrohende Notsituation geraten.

Härtefallzuschuss

  • Sie sind mindestens 45 Jahre alt und können daher altersbedingt kein BAföG mehr erhalten und
  • Sie befinden sich in einer schulischen Ausbildung, ohne deren Abschluss Ihre berufliche Eingliederung schwer gefährdet ist, studieren aber nicht.
  • Sie können als Härtefall eingestuft werden, wenn außergewöhnliche, schwerwiegende Umstände Ihre Ausbildung gefährden und/oder Sie in eine existenzbedrohende Notsituation geraten.

Verfahrensablauf

Ein Darlehen oder einen Zuschuss müssen Sie beantragen. Der Antrag ist formlos möglich. Alternativ können Sie auch einen Antrag mit dem Online-Antrag zum Bürgergeld stellen.

  • Erkundigen Sie sich bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jobcenter über das Antragsverfahren.
  • Leistungen für ergänzende Mehrbedarfe müssen beantragt werden. Hierfür stehen Antragsformulare zur Verfügung, die Sie im Jobcenter abholen oder sich zuschicken lassen können. Die Formulare finden Sie auch im Internet.
  • Für die Beantragung eines Darlehens, eines Härtefallzuschusses oder einer Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt verwendet Ihr zuständiges Jobcenter gegebenenfalls ein gesondertes Antragsformular. Ihr Jobcenter teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie für Ihren bestimmten Fall einreichen müssen.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus.
  • Wenn Sie noch nicht volljährig sind, lassen Sie eine erziehungsberichtigte Person den Antrag unterschreiben.
  • Das Jobcenter prüft Ihren Antrag.
  • Das Jobcenter prüft Ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse.
  • Das Jobcenter trifft eine Entscheidung nach Einzelfall. 
    • Härtefallzuschuss: Ob die Voraussetzungen für einen Zuschuss vorliegen, entscheidet die zuständige Vermittlungsfachkraft.
  • Sie erhalten einen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.
  • Wenn Sie ein Darlehen gewährt bekommen, vereinbart das Jobcenter mit Ihnen, wann und wie Sie das Geld zurückzahlen.

Zuständige Stelle

Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.