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Wohnsitz Abmeldung

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Verfahrensablauf

Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.