Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für (ehemals) qualifizierte Geduldete
Unterlagen
Grundsätzlich erfordert die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage der gleichen Unterlagen wie zur Ersterteilung:
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung (z.B. Hochschulabschluss, Zeugnisse über die abgeschlossene Berufsausbildung)
- Bei ausländischen Hochschulabschlüssen:
- Bescheid über die Anerkennung oder Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses, soweit vorhanden
- Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), soweit vorhanden
- Arbeitsvertrag oder das vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (siehe Formulare).
- Nachweise über bisher ausgeübte Tätigkeiten (z.B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge), soweit vorhanden
- Nachweis über Deutschsprachkenntnisse
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Aktuelle Meldebescheinigung
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Gebühren
Es entstehen folgende Gebühren:
- 96,00 bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
- 93,00 bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten
Bemerkung:
Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt von den örtlichen Gegebenheiten sowie von der sachlichen Richtigkeit der Angaben im Antrag sowie der Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab.
Fristen
Spätestens 8 vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Klagefrist: 1 Monat