Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst
Sie können die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie weiterhin an dem Bundesfreiwilligendienst teilnehmen wollen.
Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung vorliegen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer der Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst, höchstens jedoch für insgesamt 18 Monate, verlängert. Ausnahmsweise ist eine Verlängerung bis zu einer Dauer von 24 Monaten möglich, wenn dies im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzeptes begründet werden kann.
Adresse
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) möglich.
Telefonisch erreichen Sie uns regelmäßig zu folgenden Zeiten:
- Montag: 14 bis 15 Uhr
- Dienstag bis Donnerstag: 11 bis 12 Uhr
Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer an auslaenderbehoerdedelmenhorstde.