Tierseuchen
Ansprechpartner
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Dr. Niebuhr | (04221) 99-1114 | veterinaer.ordnungdelmenhorstde |
Frau Berding | (04221) 99-2259 | veterinaer.ordnungdelmenhorstde |
Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen bei der zuständigen Stelle anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.
Termine nach Vereinbarung
Anzeigepflicht bestimmter Tierseuchen, sowohl als privater oder gewerblicher Tierhalter. Auch bei bloßem Verdacht auf den Ausbruch einer Seuche.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.
Nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.
Folgende Angaben sind bei einer Anzeige hilfreich:
Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern, z. B. Tiere aufstallen, "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen.
Nach der Anzeige wird der Verdacht von der zuständigen Stelle untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (z. B. Quarantäne) getroffen.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Dr. Niebuhr | (04221) 99-1114 | veterinaer.ordnungdelmenhorstde |
Frau Berding | (04221) 99-2259 | veterinaer.ordnungdelmenhorstde |