Sprungmarken

Schädlingsbekämpfung

Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Voraussetzungen

Die Verwendung von Biozidprodukten darf nur durch Personen erfolgen, die über eine für das jeweilige Biozidprodukt geltende Sachkunde verfügen. Die Anforderungen an die Sachkunde sind von der Produktart, den Anwendungen, für die das Biozid-Produkt zugelassen ist, und dem Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt abhängig.