Kirchenaustritt
Ansprechpartner
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Meyer | (04221) 99-2375 | standesamtdelmenhorstde |
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Telefon | (04221) 99-2375 |
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Telefax | (04221) 99-1213 |
E-Mail-Adresse | standesamtdelmenhorstde |
Raum | 5 (EG) |
Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail zu folgenden Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Um Warteschlangen zu vermeiden, bittet die Stadt um pünktliche Termineinhaltung.
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.
Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Meyer | (04221) 99-2375 | standesamtdelmenhorstde |