Seit 1. Januar 2007 haben Letzthalter von Personenkraftwagen, 3-rädrigen Fahrzeugen und leichten Nutzfahrzeugen (Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, ihre Altautos, die sie entsorgen wollen, an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Diese haben entsprechende Rücknahmesysteme eingerichtet. Näheres zum Thema "Altfahrzeuge" finden Sie hier.
Wird ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und entsorgt, hat der Halter oder Eigentümer der Zulassungsbehörde einen Verwertungsnachweis vorzulegen. Die Zulassungsbehörde überprüft die Angaben und gibt den Verwertungsnachweis mit dem vorgesehenen Bestätigungsvermerk zurück.
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr
5,10 Euro (bei gleichzeitiger Außerbetriebsetzung zuzüglich der Gebühr für die Außerbetriebsetzung)
10,50 Euro (zu einem anderen Zeitpunkt als dem der Außerbetriebsetzung)