Wenn Sie ein Fahrzeug, welches bisher in einem anderen Landkreis oder einer anderen Stadt zugelassen ist oder war, erworben haben, müssen Sie es auf Ihren Namen zulassen. Sie können bei einem noch zugelassenen Fahrzeug das zugeteilte Kennzeichen übernehmen oder müssen für das Fahrzeug die Zuteilung eines neuen amtlichen Kennzeichens beantragen.
Zulassungen können nur auf den Wohnort (bei mehreren Wohnungen der Hauptwohnsitz) bzw. den Firmensitz/die Niederlassung des Antragstellers erfolgen. Eine Zulassung als Firmenfahrzeug ist nur möglich, wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist. Bei abgelaufener Hauptuntersuchung (HU) wird kein Fahrzeug zugelassen; vorzulegen ist der Original-Prüfbericht (Abnahme gemäß § 29 StVZO).