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Kfz-Verkauf - Anzeigepflicht

Unterlagen

Die Mitteilung an die Zulassungsbehörde muss enthalten:

  • Name und Anschrift des Käufers
  • Datum der Übergabe 
  • Empfangsbestätigung des Käufers über die Aushändigung folgender Fahrzeugunterlagen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) 
    • Kennzeichenschilder
    • Untersuchungsbericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)

Gebühren

  • Gebühr: Gebührenfrei.

Fristen

Die Veräußerung eines Fahrzeuges muss unverzüglich der Zulassungsbehörde schriftlich angezeigt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 13 Absatz 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Mitteilungspflichten bei Änderungen)

Verfahrensablauf

Erforderlich ist Ihre schriftliche oder persönlich Mitteilung an die zuständige Stelle.

Wichtig ist, dass die Käuferin/der Käufer den Empfang der unten genannten Unterlagen schriftlich bestätigt. Es ist empfehlenswert, die Angaben der Käuferin/des Käufers anhand von Personalausweis oder Reisepass zu überprüfen. Sie bleiben auch nach dem Verkauf bei der zuständigen Stelle als eingetragene Halterin/eingetragener Halter registriert. Dies gilt solange, bis Ihr Fahrzeug abgemeldet oder umgeschrieben wurde.

Vor dem Verkauf sollten Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen lassen (abmelden), damit Ihre Halterpflichten (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer) beendet sind. Die Pflicht zur Zahlung der Kfz-Steuer wird durch die Verkaufsmitteilung NICHT beendet.