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Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen

Unterlagen

  • Bestätigung durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person, dass die Anbringung normaler Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheit entweder technisch nicht möglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert

Bei der Stadt Delmenhorst ist wegen des Unterscheidungskürzels "DEL"

entweder direkt bei der Zulassung eine kurze Kennzeichenkombination (zum Beispiel DEL - Z 9) zu verwenden (gilt bei Platzverhältnissen zur Anbringung von Kennzeichen von mindestens 370 x 110 Millimeter)

oder

ein Antrag auf Ausnahme für die Verwendung eines verkleinerten Kennzeichens (Größe 240 x 130 Millimeter) zu stellen, damit anschließend die Zulassung erfolgen kann.

Ein Wunschkennzeichen kann in diesem Fall vorher bei der Zulassungsbehörde ausgesucht werden.

Gebühren

zusätzlich zu den Kosten der Zulassung: 50 Euro

Fristen

Es ist möglich, dass durch das zusätzliche Prüfverfahren Verzögerungen bei der Zulassung des Fahrzeugs entstehen. Die Zulassung kann deshalb nicht immer am gleichen Tag erfolgen.

Rechtsgrundlagen

  • §76 Abs.1 Nr.1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • §12 FZV i.V.m Anlage 4 FZV

Hinweise

Bei einigen importierten Fahrzeugen (zum Beispiel Pkw oder Lkw aus den USA oder Kanada) kann der vorhandene Platz für ein "normales" hinteres einzeiliges (520 x 110 Millimeter) oder zweizeiliges (280/340 x 200 Millimeter) Kennzeichenschild nicht ausreichen. Im entsprechenden Gutachten gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung eines amtlich anerkannten Sachverständigen sollte dann beispielsweise stehen: "Platz f. amtl. Kennz. hi. max. 320 mm x 150 mm". In diesen Fällen kann überwiegend (manchmal passt auch ein Kennzeichenschild der Größe 370 x 110 Millimeter) nur ein sogenanntes "Leichtkraftradschild" der Größe 240 x 130 Millimeter zugeteilt werden.

Dafür muss vor der Zulassung beim Fachdienst Verkehr eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung beantragt werden (Gutachten bitte mitbringen). Falls im Gutachten ein Eintrag zum vorhandenen Platz für das hintere Kennzeichenschild fehlt und am Fahrzeug kein ausreichender Platz für ein "normales" Kennzeichenschild vorhanden ist, ist das Fahrzeug vor der Zulassung entweder bei der Zulassungsbehörde oder beim Fachdienst Verkehr vorzuführen. Alternativ kann das Fahrzeug auch beim amtlich anerkannten Sachverständigen vorgeführt werden, um eine Nachtragung im Gutachten zu erlangen. Beträgt der Platz für das hintere Kennzeichenschild 370 x 110 Millimeter, braucht das Fahrzeug nur bei der Zulassungsbehörde vorgeführt zu werden. In diesem Fall wird kein "Leichtkraftradschild" zugeteilt; somit entfällt auch die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.

Bitte beachten Sie, dass die Ausnahme von der Kennzeichengröße unabhängig von der Kennzeichenvergabe (Kennzeichennummer) erfolgt, jedoch an diese gebunden ist. Da die Kennzeichenvergabe immer an den Zulassungsbezirk gebunden ist, erfolgt auch die Entscheidung über die Kennzeichengröße nur für den jeweiligen Bezirk (hier: Stadt Delmenhorst).

Voraussetzungen

  • Die Anbringung normaler Kennzeichen ist wegen der baulichen Beschaffenheit entweder
    • technisch nicht möglich oder
    • erfordert einen unverhältnismäßigen Aufwand.