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Kfz-Kennzeichen: Grünes Kennzeichen

Unterlagen

Grüne Kennzeichen werden im Normalfall im Rahmen einer Zulassung vergeben. Bei einer nachträglichen Änderung ist Folgendes vorzulegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
  • bisherige Kennzeichenschilder 
Die Unterlagen können im Einzelfall - vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung - um weitere Nachweise zu ergänzen sein. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde oder das Hauptzollamt.

Gebühren

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlagen

§ 10 Absatz 2 FZV

1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 GebOSt

Hinweise

Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das Hauptzollamt eine Kraftfahrzeugsteuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muss auf schwarz geändert werden.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Onlinedienst über das Internet erfolgen.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeugs bei der zuständigen Stelle zu stellen. Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk.