Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes, eventuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.
Seit 1. Juli 2010 werden Ausfuhrkennzeichen vom ersten Tag an über die gesamte Gültigkeitsdauer (mindestens für einen Monat) steuerpflichtig. Deshalb ist der Zulassungsbehörde, wie bei einer normalen Zulassung, für das Hauptzollamt Bremen ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer vorzulegen.
Dies ist nur bei Bankverbindungen von Banken von Ländern aus dem SEPA-Zahlungsraum (28 EU-Staaten), den weiteren EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz und Monaco möglich. Wer kein entsprechendes Konto besitzt, muss sich vor der Zulassung beim Hauptzollamt Bremen, Abteilung Kfz-Steuer, Hafenstraße 49, 28217 Bremen (Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr und Freitag von 7.30 bis 15 Uhr), melden und die Kfz-Steuer bezahlen. Bitte nehmen Sie dazu die Zulassungsbescheinigung Teil I und Ihren Ausweis mit zum Hauptzollamt. Zur Zulassung benötigen Sie die Bescheinigung des Hauptzollamtes über die entsprechend gezahlte Kfz-Steuer.
Bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist die Identität des Fahrzeugs mit der vorgelegten Zulassungsbescheinigung zu prüfen. Zur Identitätskontrolle ist das betreffende Fahrzeug am Tag der Antragstellung beim TÜV, bei der DEKRA oder bei der GTÜ in Delmenhorst vorzuführen. Der Prüfer stellt nach der Identitätskontrolle eine entsprechende Bescheinigung aus, die bei der Antragstellung vorgelegt werden muss. Bescheinigungen anderer Überwachungsorganisationen, die keine eigene Prüfstation in Delmenhorst haben sondern in Werkstätten prüfen, werden ebenfalls anerkannt. Diese Kontrollen sollen sicherstellen, dass auch das "richtige" Fahrzeug ausgeführt wird, denn nach der Ausfuhr ist das Fahrzeug nicht mehr greifbar.
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr
ab 34,60 Euro
Die benötigten Kennzeichenschilder können nach der Antragstellung hergestellt werden. Damit kann ein privater Anbieter beauftragt werden, der in der Nähe der zuständigen Stelle angesiedelt ist. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Aufgrund einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes besteht seit dem 01. Juli 2010 eine Steuerpflicht auf Ausfuhrkennzeichen.
Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
Bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist die Identität des Fahrzeugs mit der vorgelegten Zulassungsbescheinigung zu prüfen. Zur Identitätskontrolle ist das betreffende Fahrzeug am Tag der Antragstellung beim TÜV, bei der DEKRA oder bei der GTÜ in Delmenhorst vorzuführen. Der Prüfer stellt nach der Identitätskontrolle eine entsprechende Bescheinigung aus, die bei der Antragstellung vorgelegt werden muss. Bescheinigungen anderer Überwachungsorganisationen, die keine eigene Prüfstation in Delmenhorst haben sondern in Werkstätten prüfen, werden ebenfalls anerkannt. Diese Kontrollen sollen sicherstellen, dass auch das "richtige" Fahrzeug ausgeführt wird, denn nach der Ausfuhr ist das Fahrzeug nicht mehr greifbar.