Sprungmarken

Kfz-Kennzeichen - ersetzen

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei Verlust auch Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bisherige Kennzeichenschilder

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

Gebühren

Für die Abstempelung eines neuen Kennzeichenschildes ist eine Gebühr in Höhe von 3,80 bis 5,50 Euro (je nach Anzahl der Schilder/Plaketten) zu entrichten. Die Gebühr für eine Umkennzeichnung beträgt mindestens 28,20 Euro.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlagen

  • 1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt

Verfahrensablauf

Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.