Sprungmarken

Hundean- / -abmeldung

Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren

Angaben zu den Gebühren finden Sie hier.

Fristen

Die Hundehalterin/der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt (Anschaffung) anzumelden.

Hinweise

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".