Hundean- / -abmeldung
Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Die Hundehalterin/der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt (Anschaffung) anzumelden.
Rechtsgrundlagen
- Kommunale Satzung
Hinweise
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".