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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • gültiger ausländischer Führerschein im Original mit Übersetzung. Die Übersetzung muss von einem Berufskonsularbeamten oder Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland im Ausstellungsstaat, einem international anerkannten Automobilklub des Ausstellungsstaates oder einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bestimmten Stelle gefertigt sein. Die Übersetzung ist nur erforderlich, wenn der ausländische Führerschein nicht aus einem EU-/EWR-Staat ist.

Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Gebühren

43,90 bis 44,70 Euro

Zahlungsart

Bar oder mit EC-Karte

Fristen

Die Bearbeitungszeit beträgt etwa vier bis sechs Wochen (vorausgesetzt alle Antragsunterlagen wurden eingereicht).

Rechtsgrundlagen

§ 30 und 31 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Hinweise

Die ausländische Fahrerlaubnis ist bei Antragstellung zwecks Überprüfung abzugeben. Bei der Umschreibung einer ausländischen Fahrberechtigung aus einem nicht EU-Staat wird häufig eine theoretische und/oder praktische Prüfung gefordert (siehe hierzu Anlage 11 zu § 31 FeV).