Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit
Ansprechpartner
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Beneke | (04221) 99-2371 | standesamtdelmenhorstde |
Frau Celik | (04221) 99-2378 | standesamtdelmenhorstde |
Paare, von denen mindestens ein Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, können nur nach einer vorherigen persönlichen Beratung ihre Eheschließung anmelden.
Die Beratung ist erforderlich, da je nach Nationalität und Familienstand unterschiedliche Urkunden vorzulegen sind. Bitte bringen Sie zum Beratungsgespräch Ihren Ausweis (Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis) mit.
Telefon | (04221) 99-2371 |
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(04221) 99-2378 | |
Telefax | (04221) 99-1213 |
Raum | 2 und 4 |
Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail zu folgenden Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Um Warteschlangen zu vermeiden, bittet die Stadt um pünktliche Termineinhaltung.
Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.
Das Ehefähigkeitszeugnis gilt sechs Monate. Wird die Ehe nicht innerhalb dieser Geltungsdauer geschlossen, müssen die ausländischen Eheschließenden ein neues Zeugnis beibringen.
Auch die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gilt nur für die Dauer von sechs Monaten.
Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.
Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.
Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
Die rechtmäßige Eheschließung setzt h die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das den Standesbeamten/das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamten/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamten/dem Standesbeamten zu unterschreiben.
Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Eheschließenden erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Im Rahmen der Eheschließung haben Sie die Möglichkeit das Recht zu wählen nach dem sich Ihr zukünftig zu führender Name richtet. Je nach gewählten deutschen oder ausländischen Recht haben Sie die Möglichkeit einen Ehenamen zu bestimmen und ist Ihnen die Bestimmung eines Begleitnamens zum Ehenamen möglich.
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, bei dem nach Ihrer Wahl Ihre Ehe geschlossen werden soll.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Beneke | (04221) 99-2371 | standesamtdelmenhorstde |
Frau Celik | (04221) 99-2378 | standesamtdelmenhorstde |