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Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst

Als Teilnehmerin oder Teilnehmer am Europäischen Freiwilligendienst wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des freiwilligen Dienstes, höchstens aber für ein Jahr erteilt.

Die zwischen Ihnen und der aufnehmenden Einrichtung getroffene Vereinbarung muss die wesentlichen Angaben (Tätigkeitsbeschreibung, Dauer, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Betreuung, Vergütung sowie gegebenenfalls Schulungsmaßnahmen) enthalten.

Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie zudem die Zustimmung Ihrer Personensorgeberechtigten.

Neben der Teilnahme am Freiwilligendienst ist die Ausübung einer zusätzlichen Beschäftigung nicht gestattet.

Adresse

City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) möglich.

Telefonisch erreichen Sie uns regelmäßig zu folgenden Zeiten:
- Montag: 14 bis 15 Uhr
- Dienstag bis Donnerstag: 11 bis 12 Uhr

Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer an auslaenderbehoerdedelmenhorstde.