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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale: Änderung nach Tod eines Ehegatten oder einer Lebenspartnerin/eines Lebenspartners

Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Gebühren

Für Sie entstehen keine Kosten.

Bearbeitungsdauer

Umstellung auf Steuerklasse III: keine
Beantragung der Steuerklasse II: abhängig von der Auslastung im zuständigen Finanzamt

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Voraussetzungen

Sie und Ihre verstorbene Partnerin oder Ihr verstorbener Partner haben zum Zeitpunkt des Todes nicht dauernd getrennt gelebt.

Verfahrensablauf

Sie müssen nichts veranlassen, um die Steuerklasse III nach Versterben Ihrer Partnerin oder Ihres Partners zu erhalten. Die Meldebehörde teilt dem Bundeszentralamt für Steuern Änderungen im Familienstand mit.
Sollten Sie die Einreihung in die Steuerklasse II wünschen, können Sie dies beantragen. Gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Wählen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus: "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" mit der Anlage Kinder für das jeweilige Jahr
  • Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Alternativ können Sie Einreihung in die Steuerklasse II auch online und barrierefrei über ELSTER beantragen. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.