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Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Rechtsgrundlagen