Ist ein zugelassenes Fahrzeug ohne Mängel, so wird nach erfolgter Hauptuntersuchung (HU) eine Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichenschild angebracht. Die Plakette wird so geklebt, dass der Monat, in dem das Fahrzeug wieder zur HU vorgeführt werden muss, oben steht.
Außerdem sind Kennzeichenschilder von zugelassenen Fahrzeugen mit Stempelplaketten der Zulassungsbehörde versehen.
Bei schweren Nutzfahrzeugen und entsprechenden Omnibussen, Wohnmobilen und Anhängern wird zusätzlich nach einer Sicherheitsprüfung eine Prüfmarke auf dem SP-Schild angebracht. Eine schwarze Markierung auf dieser Plakette zeigt auf den Monat, in dem das Fahrzeug wieder zur Sicherheitsprüfung (SP) vorgeführt werden muss.
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr