Kraftfahrzeugkennzeichen: Ersatz – bei Verlust
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bisheriges Kennzeichenschild, falls nur eines verloren gegangen ist
- formlose Verlusterklärung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
Gebühren
ab 28,20 Euro
Fristen
Bei Verlust eines oder beider Kennzeichenschilder ist dies der Zulassungsbehörde zu melden und die Umkennzeichnung zu beantragen. Das Kennzeichen wird für zehn Jahre gesperrt.
Rechtsgrundlagen
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1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.