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Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • deutscher Kartenführerschein oder EU-Führerschein aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU bzw. EWR - Fahrerlaubnis
  • Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • zusätzlich ggf. eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten). Diese kann in der Regel telefonisch bei der Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, angefordert werden. Sie ist nicht erforderlich, wenn der aktuelle Führerschein in Delmenhorst ausgestellt ist oder Sie bereits den deutschen Kartenführerschein besitzen. Hier steht Ihnen eine Liste der Fahrerlaubnisbehörden mit Anschriften und Telefonnummern zur Verfügung.

Gebühren

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

Fristen

Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.

Hinweise

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009

Voraussetzungen

  • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
  • das 18. Lebensjahr vollendet sein
  • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.