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Abbau von Punkten im Fahreignungsregister

Fristen

Punkte, die ab dem 01.05.2014 ins Register eingetragen werden, werden nach folgender Frist getilgt. Diese richtet sich nach der Schwere des Verstoßes:

  • Ordnungswidrigkeiten (schwere Verstöße): 2,5 Jahre
  • Ordnungswidrigkeiten (besonders schwere Verstöße): 5 Jahre
  • Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
  • Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis: 10 Jahre

Die Frist beginnt mit ab der Rechtskraft der Entscheidung. Für vor dem 01.05.2014 eingetragene Punkte gelten Übergangsregelungen.

Voraussetzungen

Durch die Teilnahme am Fahreignungsseminar kann bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten ein Punkt abgezogen werden. Punkte ergeben sich mit der Begehung der Straftat oder Ordnungswidrigkeit, nicht erst wenn die Vergehen im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen wurden.

Verfahrensablauf


Fahreignungsseminare können bei jeder seminarberechtigten Fahrschule oder einem seminarberechtigten Verkehrspsychologen auch außerhalb von Delmenhorst besucht werden.

Seminarberechtigte Fahrschulen in Delmenhorst können Sie unter GewerbeserviceDelmenhorstde oder unter der Telefonnummer 04221 / 99 - 2272 erfragen. 

Das Fahreignungsseminar besteht aus einem verkehrspädagogischen Teil (umfasst zwei Module von je 90 Minuten als Einzelsitzung oder in Gruppen von bis zu sechs Teilnehmern) und aus einem verkehrspsychologischen Teil (umfasst zwei Einzelsitzungen von je 75 Minuten).

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums.

Zuständige Stelle

Die Teilnahmebescheinigung wird vom Seminarleiter des verkehrspsychologischen Teils ausgestellt und ist innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen.