Sonn- und Feiertagsausnahmen: Erteilung - im Reisegewerbe
Unterlagen
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- Handelsregisterauszug
- Reisegewerbekarte
- ggf. Unterlagen, die das Vorhaben dokumentieren
Gebühren
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.7 an.
- Gebühr: Zwischen ,00 und 59,00 EUR.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.