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Reisegewerbe: Bewilligung - von Ausnahmen zu Verboten

Unterlagen

  • Reisegewerbekarte (soweit erforderlich)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.

Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen anfordern.

Eine Verordnung der Landesregierung nach § 56 Abs. 2 Satz 2 GewO wurde nicht erlassen.

Gebühren

Die Gebühr kann in Niedersachsen gem. § 1 Abs 1 i.V.m. dem Kostentarif (Anlage zu § 1 Abs. 1) AllGO bis zu 133,00 Euro betragen.

  • Gebühr: 133,00 EUR.

Fristen

Es gelten keine Fristen. Die Tätigkeit darf erst nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung begonnen werden.

Voraussetzungen

Es dürfen sich aus der Person des Antragstellers oder aus sonstigen Umständen keine Bedenken gegen die Ausnahme vom Verbot ergeben.

Verfahrensablauf

Die Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen Sie im Einzelfall bei der zuständigen Stelle.