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Wanderlager: Anzeige

Unterlagen

  • ggf. Personaldokumente oder Reisegewerbekarte

Gebühren

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.9 an.

Fristen

  • Anzeigefrist: 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung