Sprungmarken

Anzeige des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung

Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Hinweise

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hält Informationen zur Geldwäscheprävention sowie Merkblätter und Dokumentationen zur Verfügung.