EU-Fahrerbescheinigung: Ausstellung
Unterlagen
- Antrag mit Angaben zu
- Name, Anschrift und Rechtsform des Unternehmens
- der für den Sitz des Unternehmens maßgeblichen Telefon- und Telefaxnummern sowie die elektronische Postadresse
- der zuständigen Erteilungsbehörde, Lizenznummer, Datum der Erteilung und Gültigkeitszeitraum sowie Anzahl der ausgegebenen beglaubigten Kopien der Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs,
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Art und Nummer des Ausweises, Ausstellungszeitpunkt und -ort des Ausweises, Nummer der Fahrerlaubnis, Ausstellungszeitpunkt und -ort der Fahrerlaubnis, Nummer der Sozialversicherung des Fahrers, für den die Fahrerbescheinigung ausgestellt werden soll.
- Mit dem Antrag vorzulegen sind:
- die dem Unternehmen erteilte Gemeinschaftslizenz,
- die Arbeitsgenehmigung-EU des Fahrpersonals, wenn eine solche erteilt worden ist,
- der Pass, Passersatz oder Ausweisersatz, der Aufenthaltstitel des Fahrpersonals und
- der Nachweis nach § 5 Absatz 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung, soweit der Antrag sich auch auf die Eintragung nach § 5 Absatz 4 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung richtet oder die Pflicht zum Abschluss einer Grundqualifikation oder Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz bestanden hat.
Rechtsgrundlagen
Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
Hinweise
Text überprüft durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr