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Aufenthaltskarte

Unterlagen

Die Ausländerbehörde kann von den Familienangehörigen neben dem anerkannten gültigen Pass

  • einen Nachweis über das Bestehen der familiären Beziehung und
  • eine Meldebestätigung des Unionsbürgers, den die Familienangehörigen begleiten oder dem sie nachziehen,

verlangen.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EG, 90/364/EG, 90/365/EWG und 93/96/EG.