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Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Unterlagen

  • Gültiger Reisepass oder Passersatz
  • Visum, sofern dies für die Einreise nach Deutschland erforderlich war
  • Aktuelles biometrisches Foto
  • Original der Urkunde über die erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung
  • Bei ausländischen Hochschulabschlüssen: Bescheid über die Anerkennung oder Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses, Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) soweit vorhanden
  • Bei reglementierten Berufen: Berufsausübungserlaubnis oder Zusage über die Erteilung
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Aktuelle Meldebescheinigung
  • Mietvertrag

Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern

Gebühren

  • Gebühr: 100,00 EUR. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Bearbeitungsdauer

etwa sechs bis acht Wochen

Fristen

  • Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
  • Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal sechs Monate ausgestellt.
  • Klagefrist: ein Monat

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern dies für die Einreise nach Deutschland erforderlich war - ein zweckentsprechendes Visum.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie besitzen 
    - einen deutschen,
    - einen anerkannten ausländischen oder
    - einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss
  • Gegenstand Ihrer Arbeitsplatzsuche ist die Beschäftigung als Fachkraft.
  • Soweit erforderlich, verfügen Sie über eine Berufsausübungserlaubnis bzw. über eine Zusage für die Erteilung.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.

Verfahrensablauf

Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

  • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres OnlineAntrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) genommen.
  • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
  • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.