Beantragen einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines Abschiebungsverbotes
Unterlagen
Antrag
Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Feststellung von Abschiebungsverboten
aktuelles biometrisches Foto
Nachweise der Identität, wenn vorhanden z. B. Pass, ID Card, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
Weitere Unterlagen sind abhängig vom Sachverhalt und können bei Ihrem Ansprechpartner erfragt werden.
Gebühren
Gebührenbefreiung bei Bezug von Sozialleistungen.
- Gebühr: 100,00 EUR. Gebühr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
- Gebühr: 50,00 EUR. Bei Minderjährigen
Bearbeitungsdauer
Ihnen wird in der Regel bei der Antragstellung auf Erteilung eines Aufenthaltstitels von der zuständigen Ausländerbehörde die Dauer des Verfahrens mitgeteilt (etwa 6 bis 8 Wochen).
Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.
Fristen
Gültigkeit des Aufenthaltstitels mindestens 1 Jahr,
wichtiger Hinweis: Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 3 AufenthG
§ 60 Abs. 5, 7 AufenthG
§ 60 Abs. 2 Satz 1 AufenthG
§12a AufenthG
§ 9 AufenthG
§ 26 AufenthG
§ 45 AufenhV
§ 53 Abs. 1 AufenthV
§ 44 AufenthG
§ 78 AufenthG
§ 78a AufenthG
§ 29 Abs. 3 AufenthG
Hinweise
Hat das Bundesamt ein Abschiebungsverbot festgestellt und Ihnen kann die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden, weil Versagungsgründe vorliegen, wird Ihr Aufenthalt wegen der rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung geduldet.
Voraussetzungen
Feststellen von Abschiebungsverboten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen
Vorliegen eines Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.
Verfahrensablauf
Ihren Aufenthaltstitel müssen Sie in der Regel persönlich beantragen.
Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Sie können sich dazu auch auf der jeweiligen Website der Ausländerbörde über den Ablauf der Beantragung informieren und welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen.
Während Ihres Termins werden Ihre Fingerabdrücke genommen
Bis zur Entscheidung über Ihren Antrag ist Ihr Aufenthalt geduldet.
Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel herzustellen. Der Aufenthaltstitel hat die Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Hinsichtlich der Dauer des Verfahrens bis zur Aushändigung des Aufenthaltstitels informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.